Keine Subventionierung privater Interessen durch städtische Gelder!

Städtische Gelder sind immer öffentliche Gelder, sie werden aus Steuereinnahmen und Gebühren gespeist und sind in erster Linie dafür da, für das Gemeinwohl wichtige Güter und Dienstleistungen (Sozialleistungen, Bildung,…) zu finanzieren bzw. öffentliche Gebäude und Infrastruktur (Straßen, Schulen, Krankenhäuser, etc.) zu bauen und in Stand zu halten.
Die Niedersächsische Gemeindeordnung unterteilt die Aufgaben der Gemeinde in “Auftragsangelegenheiten” und “Selbstverwaltungsangelegenheiten”. Zu den Auftragsangelegenheiten, die den Gemeinden von Bund und Land zugewiesen werden, zählen beispielsweise die Gefahrenabwehr, Personenstandsaufsicht (Einwohnermeldewesen) etc.
Die Selbstverwaltungsangelegenheiten werden in die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben (Abwasserentsorgung, Schulträgerschaft, Spielplätze etc.) und freiwillig übernommene Aufgaben (Sport, Freizeiteinrichtungen, Bäder, Kultur, Parkanlagen etc.) unterschieden. Bereits diese Aufgabenvolumina zu finanzieren ist eine große Herausforderung für jede Stadt.

Schlossarkaden sind kein öffentliches Gebäude
Das Gelände des ehemaligen Schlossparks wurde an die ECE Holding verkauft. Das Grundstück ist damit kein öffentlicher Raum mehr. Das kann man auch daran erkennen, dass das Gebäude der privaten Hausordnung der ECE unterliegt. Damit stehen die Schlossarkaden nicht der Gesamtbevölkerung offen. Die ECE hat das Hausrecht und darf somit ihr unerwünschte Personen verweisen.
Die Stadt Braunschweig mietet in der nachgebauten Schlossattrappe Räume, um dort die Bibliotheken, das Stadtarchiv und das Standesamt unter zu bringen.

Abb: Die als “Kultur” gekennzeichneten Flächen werden von der Stadt angemietet.

Nun sollen für den Innenausbau öffentliche Gelder in das private Gebäude investiert werden. Das, obwohl das Gebäude nicht der Öffentlichkeit gehört, die Aufwertung kommt so also allein dem Investor zugute. Dagegen spricht sich die BIBS ganz klar aus. Die Stadt soll keine öffentliche Gelder der ECE schenken, da zahlreiche öffentliche Einrichtungen sparen müssen, Zuschüsse für das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt werden reduziert, die Straßenbeleuchtung als Sparmaßnahme teilweise abgeschaltet wird.

ECE und Filialisten zahlen keine Gewerbesteuer in Braunschweig
Hinzu kommt, dass ECE und die dort einziehenden Filialisten keine Gewerbesteuer in Braunschweig abführen. Die Steuern werden in den Gemeinden abgeführt, in denen die Konzernzentralen liegen. Das Entgegenkommen der Stadt wird also in keiner Weise honoriert.

Stadt und ECE sind kein Public-Privat-Partnership
Aus dem Erlös für den Verkauf des Schlossparks finanziert die Stadt die Umgestaltung der Verkehrsinfrastruktur in der Innenstadt. Die sogenannten Integrationsmaßnahmen beziehen sich vor allem auf die Gestaltung des unmittelbaren Umfelds der Schlossarkaden, die Zufahrtsstraßen zum ECE-Parkhaus (Steinweg, Magnitorwall, Georg-Eckert-Straße, Bohlweg, Schlossplatz, Ritterbrunnenplatz, Am Schlossgarten, Am Ritterbrunnen, Langer Hof, Münzstraße und Platz der Deutschen Einheit) sowie zur räumlich-gestalterischen Verknüpfungen der Fußgängerzone mit dem neuen Schlossplatz. Dieses give-and-take wird als vorbildliches Public-Privat-Partnership gelobt, was es nicht ist. BIBS sieht vor allem die Interessen des Investors gewahrt, nicht die der Öffentlichkeit.
Das private bauliche Engagement rechtfertigt keine Investition öffentlicher Gelder in die Innenausstattung.

Weiteres kann bei den Schlossparkfreunden nachgelesen werden


weitere Infos

Die Bürgerinitiative Oldenburg gegen den Bau eines ECE-Shoppingcenters veröffentlicht mit Genehmigung des Autors Rainer Frenkel und der Wochenzeitung “Die Zeit” den Artikel: Innenstadt zu verkaufen (Die Zeit Nr. 44, 26. Oktober 2006)

Die Diktatur der Shoppingmalls, Süddeutsche Zeitung, 06.10.2006

Klagen gegen Disneylandisierung, die tageszeitung, 17.02.2004

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