Sanierung des Stibiox-Geländes

Die BIBS-Fraktion hat in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 18.08.2010 angefragt, welche Messungen mit welchem Ergebnis im Umfeld und auf dem Gelände am Hungerkamp durchgeführt wurden. Zudem war die Stadt in einem BZ-Artikel vom 28.08.2010 mit der Aussage zitiert worden, es gebe keine Grenzwerte für Antimon. Auch diese Aussage hat die BIBS hinterfragt.

BIBS-Anfrage “Messungen bei der Sanierung des Stibiox-Geländes

In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung verharmlosend, dass die festgestellten, bedenklichen Antimonwerte in den von den Autos entnommenen Staubproben lediglich auf die Fehler einzelner LKW-Fahrer zurückzuführen seien: “Ursache der temporären Staubbelastung ist vermutlich das Fehlverhalten einzelner Lkw-Fahrer, die entgegen der vertraglichen Vereinbarungen die Bauschutt- und Bodentransporte ohne Abplanungen durchführten.”

Antwort der Verwaltung

Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht somit hervor, dass die Stadt auf dem besagten Gelände lediglich eine einzige Messung, und die nur als Reaktion auf die vorausgegangene Messung eines Bürgers durchgeführt sowie eine separate Sandkastenprobe entnommen hat. Nach Ansicht der Verwaltung gebe es keine Grenzwerte für Antimon, da in der so genannten “Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)”, die die rechtliche Grundlage zur Beurteilung der von Böden ausgehenden gesundheitlichen Gefährdungen über den inhalativen Pfad (dem Einatmen von Bodenpartikeln) ist, keine Werte angegeben seien. Seit Jahren seien lediglich Vorschläge für “Prüfwerte” in der Diskussion. Dem widerspricht im Grunde der von der Stadt beauftragte Gutachter in seiner Bewertung der “gesundheitlichen Risiken” auf Seite vier seines 7-seitigen Werkes daselbst. Dort gibt der Gutachter gemäß der BBodSchV einen Grenzwert von 6000 mg/kg Ts an. Außerdem werden auf der Gefahrenstoffliste “GisChem” auch in der so genannten einatmenbaren Fraktion Grenzwerte für Antimon-III-oxid aufgeführt.

Chronik der Stibiox-Sanierung 2010

15.02.2010
Die Anwohner des Hungerkamps und eingeschränkt auch die des Pappelberges werden über das Umweltamt informiert, dass das Gelände in den nächsten Monaten saniert und der Schornstein gesprengt werden soll. Es gibt seitens des Umweltamtes die Information, dass während der Sprengung kurzfristig die Straße gesperrt wird und auch in der darauf folgenden Zeit mit Lärm gerechnet werden muss. Es gibt keinerlei Verhaltenshinweise zu den giftigen Stäuben, die während der Abbrucharbeiten anfallen werden.

10.03.2010
Versuch, die politischen Gremien zu umgehen: Bezirksbürgermeister Wendt erfährt durch Zufall von der geplanten Sprengung, bittet die BIBS um Hilfe und stellt einen Dringlichkeitsantrag im Planungs- und Umwelt­ausschuss: Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die Sanierung so ausgeführt wird, dass die Bevölkerung nicht gefährdet wird

Ende März 2010
Die BIBS informiert die anliegenden Gliesmaroder und Querumer Ein­wohner über die geplante Sanierung und die einhergehenden Gefahren durch die konzentrierte Schadstoffbelastung in der Luft. Ver­haltenstipps zum Schutz vor direkten Gefahren werden gegeben.

20.04.2010
Nach einer inten­siven Diskussion mit betroffenen Bürgern beschließt  der Stadtbezirksrat 111 mit nur einer Stimme Enthaltung auf Dringlich­keitsantrag der Linkspartei die konventionelle Abtragung des Schorn­steins. Die Stadt legt in einer Mitteilung Daten vor, dass dieser nicht mit Schadstoffen belastet sei und sichert  eine erneute Information der Nachbarschaft zu gegebener Zeit zu. Seitens der Verwaltung wird weiterhin eine Sprengung favorisiert – eine Evakuierung der direkten Anwohner wird in Erwägung gezogen.

28.04.2010
Nachdem die BIBS-Fraktion für den Planungs- und Umweltausschuss die konventionelle Abtragung des Schornsteins beantragt, stellt die CDU einen Änderungsantrag, der die Beseitigung des Schornsteins nach Abtragung des kontaminierten Bodens fordert, wobei die schad­stoffärmste Variante gewählt werden soll. Es soll zusätzlich eine  Bürgerin­formationsveranstaltung stattfinden. Der CDU-Änderungsantrag wird einstimmig angenommen und in der darauf folgenden Ratssitzung am 11.05.2010 beschlossen.

Mai  2010
Anwohner/Innen beschweren sich über die Belästigungen der Lärm- und Staubentwicklungen während der Bauarbeiten, wobei darauf hingewie­sen wird, dass Container mit belastetem Material aber auch belastete Abraumflächen nicht abgedeckt worden sind, dass gar nicht oder viel zu dürftig der Boden benäßt wurde, die ausgebaute Filteranlage unter freiem Himmel sowie die Fässer mit den Giftstoffen unbewacht gelagert worden sind. Die BIBS informiert in einer weiteren Flugblattaktion die Bürger/innen über die Missstände während der Sanierung.

02.06.2010
Die Pressemitteilung der Stadt (auf der Homepage der Stadt inzwischen gelöscht!) hatte die Infoveranstaltung mit den Worten angekündigt, dass „den AnwohnerInnen die möglichen Alternativen der Sprengung von der Abtragung per Hand über maschinelle Abtragung bis zur Sprengung des Schornsteins vorgestellt werden sollen“. Empört und enttäuscht zeigen sich die BürgerInnen, als auf der Veranstaltung klar wird, dass es sich um keine ergebnisoffene Diskussion handelt, sondern lediglich von Seiten der Verwaltung begründet wird, dass die Sprengung die beste Alternative sei. Die Mehr­zahl der BürgerInnen bleibt bei ihrem strikten Nein zur Sprengung.

15.06.2010
Die SPD stellt zu Beginn der Bezirksratssitzung 111 Wabe-Schunter  einen Dringlichkeitsantrag, der keine Sprengung des Schornsteines vorsie
ht. Dieser wird bei Gleichstand der Stimmen abgelehnt. Das Um­weltamt informiert, dass Anfang August gesprengt wird.

08.07.2010
Ein Anwohner beobachtete den Abtransport von hoch belastetem Material, das auf offenen LKW Ladeflächen erfolgte. Er nahm Wisch­proben  von Autos in unmittelbarer Nähe des Sanierungsgeländes und ließ die Stäube von der Firma Biolab – Umweltanalysen GMbH Braun­schweig untersuchen. Der Analysenbericht wurde mit Datum 08.07.2010 vorgelegt und eine Antimonbelastung von 3300 mg/kg Ts festgestellt. Das Umweltamt wird informiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit geraumer Zeit.

09.07.2010
Es gibt eine Ortsbegehung mit dem Umweltamt sowie dem Anwohner, wobei Herr Romey bestätigt, dass die Stadt keinerlei Meßproben von Stäuben während der Sanierung vorgenommen hat.

14.07.2010
Die Stadt gibt ein Gegengutachten in Auftrag, welches  zu dem Ergebnis kommt, dass die gesundheitlichen Risiken als „gering“ einzuschätzen sind.

11.08.2010
Die Sprengung des Stibiox-Schornsteines verläuft ohne große Vor­kommnisse.