Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger!

Polittheater auf dem Rücken der Migrantinnen und Migranten…

Politische Eitelkeiten, nicht das Anliegen der Migranten, waren ausschlaggebend für das Stimmverhalten der FDP im Integrationssausschuss am 28.10.2009.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 28.10.2009

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Daniel Kreßner hatte in der Ratssitzung am 22.09.2009 noch betont: “… das Datum der Zielgerade, was wir erreichen werden und müssen ist der 28. Oktober.”

Der dann in der Ratssitzung vom 22.09.2009 von der CDU eingebrachte Antrag auf Überweisung in den Fachausschuss wurde mehrheitlich angenommen. Da dieser Beschluss nun aber von der Verwaltung nicht selbstständig umgesetzt wurde, also der interfraktionelle Antrag nicht auf der Tagesordnung des Integrationsausschusses am 28.10.2009 steht, hat die BIBS-Fraktion die Beratung durch einen Dringlichkeitsantrag eingefordert.

In der Sitzung des Integrationsausschusses vom 28.10.2009 konnte sich nun aber keine Mehrheit dazu finden, das Anliegen der Bürgermitglieder nochmals zu diskutieren und ggf. eine neue Beschlussempfehlung an den Rat herbeizuführen. Begründung: Die Fragen der CDU zum Thema seien noch nicht abschließend geklärt.

Mehr noch: Die FDP stimmte (wie die CDU) in der Sitzung des Integrationsausschusses gegen die erneute Behandlung und gegen die direkte Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2009.

Der Integrationsausschuss am 02.09.2009 hatte bereits mehrheitlich eine Resolution verabschiedet, die von den Bürgermitgliedern des Ausschusses eingebracht worden war. Alle Bürgermitglieder und der Ausschussvorsitzende hatten für die Resolution gestimmt.

Die BIBS-Fraktion ist der Ansicht, dass ein Kommunalwahlrecht für alle BürgerInnen für eine gelingende Integration förderlich ist, weil es demokratische Teilhabe und Partizipation gewährleistet. Resolutionen sind politische Willenserklärungen.
Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich nicht leisten, auf Dauer einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementarsten Mitwirkungsrechten auszuschließen.