Ganztagsbetrieb Lessinggymnasium

Ganztagsbetrieb und Sanierungsbedarf im Lessinggymnasium

Die Bürgerinitiative Braunschweig hat am 03.11.2011 in Vorbereitung auf die Ratssitzung am 08.11.2011 das Lessinggymnasium in Wenden besucht.

Nach mehreren, von der damaligen Einstimmenmehrheit von CDU/FDP und Oberbürgermeister stets abgelehnten Anträgen auf Einrichtung eines Ganztagsbetriebs, der den Bau einer Mensa beinhalten würde, hat die neue Ratsmehrheit von SPD, Grünen, BIBS, Linken und Piraten nun mit einem interfraktionellen Antrag genau dies beantragt.

Astrid Buchholz (Stadtbezirk Wenden-Thune-Harxbüttel), Peter Rosenbaum (BIBS-Ratsherr), Schulleiter Froben (Lessinggymnasium), Henning Jenzen (BIBS-Ratsherr)

Im Gespräch mit Schulleiter Froben wurde nochmals deutlich, wie dringend erforderlich der Ganztagsbetrieb für die ehemals drittgrößte Schule in Niedersachsen mit heute rund 1200 Schülern ist. In der bestehenden Cafeteria finden gerade einmal 35 Kinder Platz!

Mit der Bewilligung des Ganztagsbetriebs an der Schule würde die bestehende Cafeteria und der angrenzende Musikbereich zu einer Mensa, die für 100 Schüler Essen bereitstellen kann, umgebaut. Zusätzlich würden eine Aula und ein Freizeitbereich entstehen.

Schulleiter Froben bezifferte den Sanierungsbedarf der Schule auf rund 10 Mio. Euro. Die Verwaltung habe bereits signalisiert, dass sie den Ganztagsbetrieb bei einem entsprechenden Ratsbeschluss bis zum 01.12.2011 beim Land beantragen werde.

 

Keine Asselauge nach Thune

Asselaugen werden nicht bei Eckert & Ziegler in Thune aufbereitet

Schon im Antwortschreiben des niedersächsischen Umweltministeriums am 25.10.2011 auf die BIBS-Fragen vom 14.10.2011 zur Entsorgung des Laugensumpfes in der Asse hat das Ministerium mitgeteilt, dass “seitens des Umweltministeriums und der GNS (Betreiber “Gesellschaft für Nuklearservice” der Niedersächsischen Landessammelstelle für radioaktive Abfälle) eine Beauftragung der Fa. EZN (Eckert & Ziegler Nuclitec) zur Behandlung weiterer Asse-Laugen am EZN-Standort Braunschweig ausgeschlossen ist.”
In dem Antwortschreiben hat das Ministerium EZN einen Fragenkatalog unterbreitet, der von der in Thune ansässigen Firma bislang nicht beantwortet wurde.

In einer Pressemitteilung von EZN am 27.10.2011 erklärt das Unternehmen, dass der Laugentest mit 80 Litern Asselauge so erfolgreich verlaufen sei, dass “die Flüssigkeit in dieser Hinsicht hinterher Quellwasserqualität erreicht”.

Wer hat Angst vor Strahlender Brühe?, TAZ vom 28.10.2011

In einer Pressemitteilung vom 27.10.2011 widerspricht das niedersächsische Umweltministerium der Darstellung der Firma Eckert & Ziegler:

“Die Behauptung von Eckert & Ziegler, es bedürfe nur noch einer Einigung zwischen dem Umweltministerium und dem Bundesamt für Strahlenschutz bezüglich eines Abpumpens der Lauge aus dem Sumpf, ist aus der Luft gegriffen und wird zurückgewiesen.”

EZN spricht sich nun dafür aus, dass die Laugen direkt vor Ort in der Asse aufbereitet werden. Für das so genannte “Kompetenzzentrum Sichere Entsorgung (KSE)” wäre dies “technisch kein Problem”.

Die BIBS-Fraktion begrüßt die Ankündigung des niedersächsischen Umweltministeriums: „Dies ist in erster Linie natürlich ein Erfolg der Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS)“, so Ratsherr Peter Rosenbaum, „die Asselaugen sind allerdings nicht das Hauptproblem: unklar bleibt weiter, wie es am Standort mit den radioaktiven Altlasten – teilweise noch aus Buchlerzeiten – weitergeht, denn mit diesen Materialien betreibt Eckert & Ziegler nach eigenen Aussagen ihr Hauptgeschäft.”

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 28.10.2011

Spätestens seit Anfang 2010 sind durch Veröffentlichungen in der Presse die Pläne von EZN bekannt geworden, am Braunschweiger Standort am Gieselweg in Thune die Geschäftstätigkeiten auszuweiten.

Bis heute bleibt sowohl der derzeitige Planungsstand als auch der genaue Ort für den offensichtlich in Planung befindliche neue Halle für die Bürgerinnen und Bürger im Dunkeln.

Und die bis dato praktizierte Intransparenz seitens der Verwaltung widerspricht sogar der offenbar vom Firmengeschäftsführer Eckert daselbst gewollten Offenheit. Der schrieb nämlich bereits am 12. Februar 2010 in einem Brief an alle Ratsmitglieder: „Wir bieten an: (…) Die öffentliche Vorlage prüffähiger Umbaupläne, die im Übrigen den städtischen Behörden vorliegen.“

Um hier weiter Licht ins Dunkel zu bringen, hat die BIBS-Fraktion in ihrer Anfrage zur Ratssitzung am 08.11.2011 die Verwaltung aufgefordert, die Öffentlichkeit über den Planungsstand zum Bauvorhaben EZN in Thune zu informieren.

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5. IGS und Ganztagsbetrieb Lessinggymnasium

Zwei interfraktionelle Anträge haben SPD, Grüne, BIBS, Linke und Piraten für die konstituierende Sitzung des Rates am 08.11.2011 nun gestellt:

Errichtung einer 5. IGS, interfraktioneller Antrag (Ds. 1970/11)
Einrichtung weiterer Ganztagsschulen, interfraktioneller Antrag (Ds. 1971/11)

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 25.10.2011

In einer Mitteilung der Verwaltung reagiert Oberbürgermeister Dr. Hoffmann auf die im Schulausschuss am 07.10.2011 u.a. formulierte Aufforderung an die Verwaltung, die für die zur Einrichtung einer 5. IGS notwendigen Schritte darzulegen und erklärt, dass eine Bürgerbefragung vor dem Beschluss über die Einrichtung einer weiteren Integrierten Gesamtschule in Braunschweig, wie sie die CDU beantragt hat, besser sei.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 30.08.2011

Nach dem Willen der neuen Ratsmehrheit soll die 5. IGS ihre Arbeit zum nächsten Schuljahr im Schulzentrum Heidberg aufnehmen. Der Schulentwicklungsplan wird fortgeschrieben und für das Lessinggymnasium, die Nibelungen-Realschule und die Grundschule Hinter der Masch wird der Ganztagsbetrieb eingerichtet.

Der Schulausschuss hat am 07.10.2011 bereits mit der einstimmigen Annahme des SPD-Antrags zur Einrichtung einer 5. IGS und der Annahme des BIBS-Antrags zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans die Weichen gestellt für eine Neuordnung der Braunschweiger Schullandschaft.

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Auflagen der Stadt zum Teil rechtswidrig

Verwaltungsgericht: Auflagen der Stadt zum Teil rechtswidrig

Am 06.10.2011 urteilte das Braunschweiger Verwaltungsgericht, dass die Auflage der Stadt, im Querumer Forst dürfe ein Megaphon erst ab 50 Teilnehmern einer angemeldeten Versammlung benutzt werden, rechtswidrig ist. Ebenso wenig hätte die Stadt BIBS-Ratsherrn Peter Rosenbaum auf dem Kohlmarkt als Versammlungsleiter ablehnen dürfen.

Ende 2010 hatte das Braunschweiger Amtsgericht solche und andere “Vergehen” als Straftat gewertet und den BIBS-Ratsherrn zu rund 20.000 Euro Strafe verurteilt.

Megaphon im Forst erlaubt, TAZ vom 07.10.2011
Braunschweiger Zeitung vom 07.10.2011
Pressemitteilung der Stadt vom 07.10.2011

Zum Ausgang des Gerichtsverfahrens:

Drei Verfahren, in denen versammlungsrechtliche Auflagen überprüft wurden, waren in der mündlichen Gerichtsverhandlung zusammengefasst.

Verfahren 5 A 82/10
Im ersten Verfahren ging es um Auflagen, die im Jahre 2010 im Rahmen der Flughafendemonstrationen gegen Rosenbaum erlassen worden waren, und deren Missachtung in einem Verfahren vor dem Amtsgericht hoch bestraft worden waren. Alle Auflagen, die Gegenstand des Strafverfahrens waren, sollten überprüft werden.

1.) Die Auflage, Flatterbänder nicht zu missachten, wurde vom Gericht nicht angenommen, weil sie als Auflage im Vorfeld nicht mit einer Anfechtungsklage angegriffen war. Es ist nun Sache des Strafgerichts, die Rechtmäßigkeit dieser Auflage zu überprüfen.

2) Die Auflage der Ablehnung als Versammlungsleiter wurde als rechtmäßig angesehen. Rosenbaum habe, indem er in den Sicherheitsbereich der Harvester (Holzfällmaschinen) vordrang, die öffentliche Sicherheit gefährdet und es sei durchaus anzunehmen gewesen, dass er das wiederholen würde.

3) Die Auflage, wenn möglich den Radweg zu benutzen, wurde im Einklang mit einem Beschluss des Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. Anerkannt wurde es aber nur als “Auflage” im weiteren Sinne, nicht als Auflage im Sinne des § 15 Abs 1 des Versammlungsgesetzes, der die strafrechtliche Bedeutung regelt. Für das Strafverfahren ist also die Bestrafung dieses Auflagenbruches durch die Entscheidungsbegründung in Frage gestellt.

4) Die Auflage, ein Megaphon nur zu benutzen, wenn mindestens 50 Personen an der Versammlung teilnehmen, wurde als rechtswidrig eingestuft, was die Bestrafung dieses Auflagenbruches ebenfalls in Frage stellt.

Eine Auflage wurde im ersten Verfahren nicht zur Verhandlung angenommen und von den drei verbleibenden Auflagen wurden zwei als rechtmäßig anerkannt, die dritte als rechtswidrig. Die Auswirkungen auf das Strafverfahren können aber stärker sein, als das Ergebnis der Überprüfung dies wiedergibt, weil eine “Auflage” zwar als rechtmäßig anerkannt wurde, ihr Bruch aber keine Straftat im Sinne des Versammlungsgesetzes darstellt.

Verfahren 5 A 21/11 und 5 A 37/11
Für zwei weitere Verfahren aus dem Jahr 2011 wurden ebenfalls 4 Auflagen überprüft. Zweimal wurde es in diesen Verfahren als rechtswidrig eingestuft, Rosenbaum auf dem Kohlmarkt als Versammlungsleiter abzulehnen. Dann ging es in beiden Verfahren auch gegen das Megaphonverbot. Einmal wurde es als rechtmäßig angesehen, das andere Mal als rechtswidrig.

Zusammengefasst:
Bei insgesamt 8 Entscheidungen wurde eine nicht zur Verhandlung angenommen, drei Mal wurden die Auflagen als rechtmäßig angesehen, vier Mal als rechtswidrig, so dass die Gerichtskosten insgesamt pari geteilt wurden.

Einige Bemerkungen zum Gerichtsverfahren, Braunschweig-Spiegel

 

Flughafenkosten

Flughafenausbau-Kosten bleiben vorerst weiter im Dunklen

Gemeinsam mit der Stadt Wolfsburg wolle man die so genannte „2. Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarung“ zum Ausbau des Flughafens nunmehr in den jeweiligen Dezember-Ratssitzungen parallel den Räten zur Entscheidung vorlegen. Das teilt Finanzdezernent Ulrich Stegemann in seiner Stellungnahme auf die Anfrage der BIBS-Fraktion im Finanzausschuss mit. Er gehe davon aus, dass bis dahin die „Beratungen und Abstimmungen“ abgeschlossen seien. Somit werden die Braunschweiger Bürger erst zum  Ende des Jahres erfahren, wie teuer sie die Start- und Landebahnverlängerung und Waldvernichtung im Norden der Stadt zu stehen kommt.

Wenn, ja wenn denn die Verwaltung ihrer Ankündigung dieses Mal auch tatsächlich Taten folgen lässt. Denn im Februar 2011 hatte sie bereits zum ersten Mal im laufenden Kalenderjahr die Finanzierungsvereinbarung erstellt, um sie am Tage der Sitzung dann doch wieder zurückzuziehen. Im Mai hatte sie dann angekündigt, in der Ausschusssitzung im Juni soweit zu sein. Im Juni hieß es dann allerdings abermals, man habe jetzt doch noch „weiteren Abstimmungsbedarf“. Das ganze Jahr über schiebt die Verwaltung die Vorlage nun also schon vor sich her, kündigt sie an und zieht sie wieder zurück. Man darf also gespannt, ob sie dieses Mal wirklich „liefert“ oder ob es wieder nur bei heißer Luft bleibt.

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Fortschreibung des Schulentwicklungsplans

BIBS-Antrag zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans einstimmig angenommen!

SPD und BIBS-Fraktion haben in der Sitzung des Schulausschusses am 07.10.2011 beantragt, für das nächste Schuljahr 2012/13 eine 5. IGS einzurichten. Das hat der Fachausschuss mit der Annahme des SPD-Antrags (6 zu 5 Stimmen) dem Rat am 8.11.2011 zur Beschlussfassung empfohlen.

Absolutes Neuland hat die CDU mit einer Zustimmung zu einem BIBS-Antrag, nämlich der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans betreten. Nachdem Anke Kaphammel für die CDU die sofortige Einrichtung der 5. IGS für das nächste Schuljahr mit dem Argument, man solle nicht überhastet entscheiden und langfristig planen, ablehnt, kommt die CDU in der anschließenden Abstimmung nicht umhin, dem BIBS-Antrag zuzustimmen.

Der ursprüngliche BIBS-Antrag fordert die Einrichtung der 5. IGS im Schulzentrum Heidberg zum nächsten Schuljahr sowie u.a. die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans. BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum lässt nur Punkt 6, der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans, abstimmen, während er die anderen Punkte zu Gunsten des SPD-Antrags zurückzieht.

Angenommen wird weiter ein Änderungsantrag der SPD, der die Verwaltung auffordert, kurzfristig eine Mitteilung zu erstellen, aus der hervorgeht, welche Schritte notwendig sind, um die Inbetriebnahme der 5. IGS im Schuljahr 2012/13 sicher zu stellen.
Schuldezernent Ulrich Markurth (SPD) betont allerdings, dass die Verwaltung von sich aus keine Beschlussvorlage zur Einrichtung einer 5. IGS erarbeiten werde. Das obliege dem Rat. Die Zeit dränge, auch weil eine Elternbefragung zwingend nötig sei. Man werde auch jetzt nur “im Sinne des Änderungsantrages” mit den Vorbereitungen beginnen.

weiteres zu IGSen in Braunschweig

 

PPP an Schulen und Kitas um jeden Preis

Der Rat hatte am 31.05.2011 beschlossen, neun Schulen, drei Kitas und zwei Sporthallen mittels privater Investoren zu sanieren. Mittels einer noch zu gründenden Tochterfirma von Hochtief PPP Solutions (die wiederum eine Tochter des im Frühjahr vom spanischen ACS-Konzern übernommenen Bauriesen Hochtief sind) würde sich Braunschweig auf 25 Jahre vertraglich festlegen.

Bislang konnten die Verträge mit der noch nicht existierenden Firma nicht unterzeichnet werden, da der in der zweiten Ausschreibung unterlegene Bieter das Verfahren vor der Ausschreibungskammer gerügt hatte.

Vergabenachprüfungsantrag Teil eins, zwei

Nun schlägt die Verwaltung vor, dem unterlegenen Bieter 500.000 Euro zu zahlen, damit er den weiteren Klageweg nicht beschreitet. Mit der abgewählten Einstimmen-Mehrheit von CDU und FDP hat der Verwaltungsausschluss am 27.09.2011 diese “Abfindung” noch beschlossen. Damit könnten die Verträge unterzeichnet werden.

Pressemitteilung der BIBS-Fraktion vom 21.09.2011

Am Dienstag, den 27.09.2011 findet ab 15h – parallel zur entscheidenden Sitzung des nicht-öffentlichen Verwaltungsausschusses – eine Kundgebung gegen das geplante PPP-Projekt an Braunschweiger Schulen und Kitas statt.

Direkt im Anschluss der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.09.2011 gibt die Stadt in ihrer Pressemitteilung das Ergebnis aus dem Ausschuss bekannt und kündigt die Vertragsunterzeichnung für Ende Oktober 2011 an…

Im November 2010 hatte sich herausgestellt, dass KPMG, die in Braunschweig alle wesentlichen Privatisierungen durchgeführt hat (z.B. den Verkauf der städtischen Müllabfuhr an Alba), nach der erfolgten ersten Ausschreibung die beim Notar hinterlegte Summe, die eine städtische Sanierung der Schulen und Kitas errechnet hat, nachträglich verändern wollte. Grund: Die von KPMG errechneten Kosten einer privaten Sanierung wären wesentlich teurer gewesen als eine städtische Sanierung. Die Stadt beendete damals die Zusammenarbeit mit KPMG und schrieb erneut aus. Für die zweite Runde setzte die Stadt dann allerdings die städtische Sanierungssumme selbst höher an…

weitere Informationen

 

Kommunalwahl 2011

Mit 4,8% ist die Bürgerinitiative Braunschweig bei der Kommunalwahl am 11.9.2011 erneut viertstärkste Kraft in Braunschweig geworden. Die CDU verliert 6,3% und wird mit 21 Mandaten (38,2%) vertreten sein. Die SPD gewinnt leicht und kommt auf 16 Sitze (29,5%), die Grüne erhalten 9 Sitze (17,4%), die Linke verliert 0,9%, erhält aber dennoch wieder zwei Sitze (3,5%). Die Piraten bekommen zwei Mandate (3,9%). Die FDP wird abgestraft und verliert mit einem Sitz ihren Fraktionsstatus (2,1%).

Info-line Wahlen aktuell 4/2011

Für die BIBS sind in den Rat der Stadt Braunschweig gewählt worden:

Henning Jenzen (Wahlbereich Nordost, 907 Stimmen)
Peter Rosenbaum (Wahlbereich Östlicher Ring, 324 Stimmen)
Dr. Dr. Wolfgang Büchs (Wahlbereich Nördlicher Ring, 262 Stimmen)

In den Stadtbezirksräten ist die BIBS nun breit vertreten: elf Kandidaten wurden in zehn von ingesamt 19 Stadtbezirksräte gewählt:

Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-BeberbachTatjana JenzenStadtbezirk 112 Wabe-Schunter-BeberbachOliver BüttnerStadtbezirk 120 Östliches RinggebietBernd MüllerStadtbezirk 132 Viewegsgarten-BebelhofPeter LinsenbarthStadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-MascherodeJürgen ReuterStadtbezirk 310 Westliches RinggebietUlrich BuchheisterStadtbezirk 221 WeststadtHeinz SteinStadtbezirk 321 Lehndorf-WatenbüttelDirk HesseStadtbezirk 323 Wenden-Thune-HarxbüttelAstrid BuchholzStadtbezirk 331 NordstadtAndreas LüddeckeStadtbezirk 332 SchunteraueDr. Dr. Wolfgang Büchs

 Wahlanalyse von Ralf Beyer

 

Assemüll in Braunschweig

Assemüll in Braunschweig: Bürgerversammlung am 06.09.2011

Rund 150 Bürgerinnen und Bürger diskutierten am Dienstag, den 6.9., in Wenden über die Atommüllverarbeitung der Firma Eckert&Ziegler in Thune. Die neu gegründete Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Wenden-Thune-Harxbüttel und die Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) hatten zur Informationsveranstaltung über die Pläne des so genannten „Kompetenzzentrums Sichere Entsorgung (KSE) – Eckert & Ziegler Nuclitec“ eingeladen.

Peter Rosenbaum (BIBS) hatte im Nachgang der von Eckert & Ziegler zugesicherten, dann aber verweigerten Betriebsbesichtigung und einer Bürgerversammlung am 30.06.2011 beim Gewerbeaufsichtsamt Akteneinsicht genommen.

An Hand der Unterlagen, die auf der Bürgerversammlung offengelegt wurden, zeigte sich, dass die Firma Eckert & Ziegler die Bürger nicht ausreichend informiert und – schlimmer noch – dass auch die Stadt Braunschweig die Bürger durch Verschweigen von Tatsachen und Fehlinformationen vor der Wahl ruhig halten will. So heißt es in einem Schreiben der Stadtverwaltung an das niedersächsische Umweltministerium: „nach Rücksprache mit der Verwaltungsspitze […] sollte die PM möglichst kurzfristig veröffentlicht werden, um nun die ausschließliche Testphase mit den 100 l deutlich herauszustellen und einer evt. Veröffentlichung von anderer Seite den Wind aus den Segeln zu nehmen.“

80.000 Liter radioaktive Lauge sollen in Thune verarbeitet werden, und die Stadt spricht nur von 100 Litern. „Es ist ungeheuerlich“, so Peter Rosenbaum.  „Das eine an der Börse notierte Firma wie Eckert & Ziegler gewinnorientiert und dabei nicht immer transparent und bürgerfreundlich agiert, um Rendite zu machen, mag noch nachvollziehar sein. Dass aber die Stadt ihre Bürger für dumm verkaufen will, schlägt dem Fass den Boden aus.

Denn die schon existierende Genehmigung für Eckert & Ziegler ist für 80.000 l ausgestellt. „Das dürfen die jetzt schon, das ist schon genehmigt.“, erklärt der BIBS-Ratsherr.  Wenn auf Anraten der Stadt lieber erst einmal nur von 100 l testweise zu bearbeitenden Litern gesprochen werden soll, steht die Glaubwürdigkeit der Verwaltung und ihre Haltung zu der im letzten Jahr nach nur vier Monaten gleich wieder aufgehobenen Veränderungssperre insgesamt in Frage.“

Ziel der Bürgerversammlungen war es, dass alle politischen Gruppierungen noch vor der Kommunalwahl Farbe bekennen müssen und zur Bearbeitung und Lagerung von radioaktivem Material in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten in Thune Stellung beziehen. Das ist gelungen: der Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel spricht sich seit gestern „gegen die Verarbeitung und Lagerung von derzeit im Salzbergwerk ASSE II gelagerten Atommüll-Fässern sowie Asse-Lauge bei uns im Bezirk aus.“

Die BIBS-Fraktion und die BISS fordern Eckert & Ziegler und die Stadt auf, ab sofort die Bürgerinnen und Bürger ehrlich und umfassend über alle Vorgänge und die weiteren Planungen zu informieren. Unter den jetzt herausgekommenen Umständen darf es keine Betriebserweiterung auf dem Gelände geben.

mehr in Kürze auf www.braunschweig-biss.de

 

BIBS-Bürgersammlung in Thune

Asse-Müll nach Thune?

Udo Dettmann vom Koordinationskreis Asse II moderiert die BIBS-Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Thune, auf der die Bürger in erster Linie von den Vertretern der jeweiligen Ämter Auskunft haben wollen, was denn da eigentlich an Assemüll zu Eckert & Ziegler (E&Z) kommt oder kommen könnte und wer den Betrieb eigentlich wie überwacht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs) informiert auf der Bürgersammlung über den ersten Komplex, das Braunschweiger Gewerbeaufsichtsamt (GAA) steht am Abend zum zweiten Komplex Rede und Antwort.

Erst einmal kommen nur diese 100 Liter kontaminierte Lauge, wie es jüngst auch in der Presse zu lesen war, klärt im Laufe der Bürgerversammlung der zuständige Experte Dr. Michael Siemann vom Bfs auf. Aus der wolle E&Z in einem Filtrierverfahren das radioaktive Cäsium versuchen heraus zu extrahieren. Siemann macht aber auch gleichzeitig klar, dass das im Prinzip zwar “seine Lauge” sei, die da zu E&Z komme, dass er selber damit aber nichts zu tun habe. Das Bundesamt für Strahlenschutz unterhalte “keinerlei Kontakte” zur Firma und man “suche auch keine”, so Siemann. Die Lauge zu diesen Versuchszwecken bekomme E&Z also nicht vom Bfs, sondern vom Land. Das Bfs sei nämlich gemäß der Vorgaben ihrer Genehmigung zur Entsorgung verpflichtet, die kontaminierte Salzlösung bei der staatlichen Landessammelstelle des Landes Niedersachsen anzumelden, verantwortlich für die ist wiederum das niedersächsische Ministerium für Umwelt. Und wenn die die Lauge jetzt zu E&Z schicken wollten, könne das Bfs das nicht verhindern. Es sei denn, das ganze sei nicht transparent, denn für das Bfs sei “völlige Transparenz” unabdingbar.

Und dann erfahren die erstaunten Bürger von Siemann etwas, von dem er eigentlich dachte, dass sie das schon wüssten: Exakt diese 100 Liter Lauge waren im März nämlich schon einmal fast auf dem Weg nach Thune. Abgesprochen zwischen dem Land und Eckert & Ziegler, ohne dass man mit dem Bfs darüber gesprochen hätte. Diesen ersten Transport, der also quasi unter der Decke bleiben sollte, habe das Bfs, als es davon erfuhr, wegen eben der mangelnden Transparenz untersagt. Er meint, darüber habe es auch eine “gemeinsame Presseerklärung” gegeben.

Hat es offensichtlich nicht, erfährt Siemann vom BIBS-Ratsherrn Peter Rosenbaum, und auch von dem jetzt offenbar abgesegneten Laugentransport haben die Bürger von Seiten der Beteiligten Personen öffentlich nichts erfahren, kritisiert Rosenbaum. Nur im von Natur aus nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss habe man diesbezüglich eine Mitteilung verteilt, über deren Inhalt die Ausschuss-Mitglieder nach Außen hin zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, informiert Rosenbaum und hält das entsprechende Blatt Papier in die Luft, das die Verwaltung als Geheimsache handhabt. Im Sinne des Bundesamtes für Strahlenschutz ist das wohl nicht. Michael Siemann stellt an diesem Abend jedenfalls mehrfach klar: “Das Bfs steht für Transparenz!” und Moderator Udo Dettmann teilt den anwesenden Bürgern mit, dass er das aus eigener Erfahrung nur bestätigen könne.

Für Transparenz ist auch das Gewerbeaufsichtsamt (GAA), stellt sich bei den Bürgerfragen nach den Genehmigungen von Eckert & Ziegler heraus und der Frage, wer sie eigentlich wann und wie überprüfe. Nur sei es bei seinem Amt eben so, dass es nicht von sich aus eigeninitiativ irgendwelche Informationen über irgendeine Firma kommuniziere, klärt Behördenleiter Andreas Aplowski die Anwesenden auf. Das sei nicht die originäre Aufgabe des GAA, man gebe aber natürlich Auskunft wenn man gefragt werde.

Und diese Auskünfte gibt denn auch sein Mitarbeiter Dr. Uwe Hamann auf die Frage der Bürger nach der Art der Kontrollen seitens des GAA. Da gebe es auf dem Firmengelände zum Einen eine “permanente Emissionsmessung”, teilt Hamann den Versammlungsbesuchern mit, Eckert und Ziegler führe aber auch gleichzeitig eine Eigenüberwachung durch. Das GAA nehme in Abständen bei seinen Besuchen Proben, die Besuche würden sowohl angemeldet als auch unangemeldet stattfinden und selbst bei den angemeldeten wisse die Firma ja nicht, wo auf dem weitläufigen Areal das GAA an dem Tage gerade was kontrollieren oder beproben wolle und die Einhaltung der erteilten Umgangsgenehmigungen überprüfe.

Diese Genehmigungen gemäß Strahlenschutzverordnung habe E&Z im Jahre 2003 bekommen, und diesen Versuch mit der aktuell diskutierten kontaminierten Asse-Lauge könne die Firma wohl im Rahmen ihrer Genehmigungen durchführen, allerdings sei es bisher auch immer nur um diesen einen besagten Test gegangen, betont Aplowski: “Mit uns ist nur über 100 Liter Lauge gesprochen worden.” Ob es bei diesem bleibt oder ob der Test vielleicht doch nur der Aufgalopp für Größeres sein könnte? Solche Fragen aus dem Saal können und wollen auch die Experten vom GAA nicht beantworten: “Wir wissen nicht, was Eckert und Ziegler hier vor hat”, stellt Hamann abschließend klar.

Viele Fragen werden an diesem Abend von den Experten bereitwillig beantwortet, einige bleiben natürlich offen, etliche konnten auch gar nicht gestellt werden – in zwei Stunden kann man eben nur ein Bißchen aufklären und die Asselaugen-Eckert & Ziegler-Problematik ist letztendlich auch nur ein kleiner Aspekt in der elend großen Atommisere, wie auf der Bürgerversammlung Henning Garbers von “Anti-Atom-Braunschweig” völlig zu Recht anmerkt.

Deswegen beschließt man am Ende der BIBS-Infoveranstaltung, nach der Sommerpause gleich einen Folgetermin festzulegen. Vielleicht kommt dann ja auch der Firmenchef Dr. Andreas Eckert, der dieses Mal leider abgesagt hat, dafür aber am 6. Juli schon einmal eine achtköpfige BIBS-Besuchergruppe auf seinem Firmengelände empfängt. Er stehe für “absolute Transparenz” kann man auf seiner Firmen-Homepage lesen. Da ist aber wohl noch reichlich Luft nach oben, lässt man diesbezüglich die Worte nachhallen, die GAA-Chef Aplowski den Veranstaltungsbesuchern mit auf den Heimweg gibt.

Er selber habe bereits an Herrn Eckert persönlich appelliert, auf das Informationsbedürfnis der Bürger stärker einzugehen und in einen “Nachbarschaftsdialog” einzutreten, so Aplowski, auch die Thuner sollten da nicht locker lassen: “Fordern sie das ein!”