Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger!

FDP: “Stehen auch im Rat hinter dem Antrag!”

Nachdem auf der Ratssitzung am 22.09.2009 der fraktionsübergreifende Antrag von BIBS, FDP, SPD und Grünen nicht abgestimmt, sondern mit den Stimmen von FDP und CDU zurück in den Integrationsausschuss überwiesen wurde, steht nun endlich auf dieser Sitzung erneut die Diskussion und Abstimmung darüber an. Der Ausschuss wird erstmals vom neuen Vorsitzenden Thorsten Köster (CDU) geleitet, der für den ausgeschiedenen Dieter Hartmann (CDU) diese Rolle übernimmt.

In besagter Ratssitzung hatte noch FDP-Fraktionsvorsitzender Daniel Kreßner erklärt: “… das Datum der Zielgerade, was wir erreichen werden und müssen ist der 28. Oktober.” Der 28. Oktober 2009 war die nächste Sitzung des Integrationsausschusses. Dort wollte die FDP dann aber doch nicht über das Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger sprechen. In der Sitzung am 10.02.2010 hat er nun erklärt, dass er im Integrationsausschuss wie auch Rat am 16.02.2010 hinter dem interfraktionellen Antrag stehen werde!

Mit breiter Mehrheit wird der Antrag somit mit den Stimmen von FDP, Grünen und SPD (die BIBS-Fraktion hat kein Stimmrecht) dem Rat zum Beschluss empfohlen!

Die Verwaltung hat in einer Mitteilung zum Thema die Fragen der CDU beantwortet, die als Begründung zur Rücküberweisung in den Integrationsausschuss angeführt wurden. Der Integrationsausschuss am 02.09.2009 hatte bereits mehrheitlich eine Resolution verabschiedet, die von den Bürgermitgliedern des Ausschusses eingebracht worden war. Sogar der CDU-Ausschussvorsitzende hatte für die Resolution gestimmt.

Die CDU hat nun einen eigenen Antrag eingebracht, der festellt, dass das Nicht-EU-Ausländer-Kommunalwahlrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Daher sollen alle demokratischen Parteien aufgerufen werden, zur nächsten Kommunalwahl “möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und Migrantenherkunft sowie Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten aufzustellen.” Ferner soll die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) dahingehend abgeändert werden, dass der Integrationsausschuss den gleichen Sonderstatus wie der Schulausschuss oder der Jugendhilfeausschuss erhält, mindestens sollten die Bürgermitglieder jedoch ein Stimmrecht im Ausschuss erhalten.

Die Grünen bringen einen Änderungsantrag zum CDU-Antrag ein, weil sie der Ansicht sind, interfraktioneller Antrag und CDU widersprächen sich. Sozialdezernent Markurth widerspricht den Grünen, da die Verwaltung dies bereits geprüft habe: Beide Anträge könnten getrost abgestimmt werden. Der CDU-Antrag wird mit den Stimmen von CDU und SPD angenommen, die Grünen stimmen dagegen, die FDP enthält sich. Der Änderungsantrag der Grünen wird nur mit den Fürstimmen der Grünen abgelehnt.

Die BIBS-Fraktion ist der Ansicht, dass nur die Verwirklichung der CDU-Forderung alleine keine wirkliche Partizipation von MigrantInnen nach sich zieht. Welche Bedeutung das Stimmrecht von Bürgermitgliedern in den Ausschüssen besitzt, zeigen die Beschlussempfehlungen in Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss, die regelmäßig im Rat wieder “kassiert” werden. Berücksichtigt werden die Ansichten von BürgerInnen im politischen Entscheidungsprozess dadurch viel zu wenig. Die Unterstützung der Stadt Braunschweig für die Resolution der Bürgermitglieder und ihre damit verbundene Erklärung, sich auf Bundesebene für eine Verfassungsänderung und auf Landesebene für eine Änderung der NGO einzusetzen, stellt allerdings einen ersten hoffnungsvollen Schritt für die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger dar.

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